Es wird der ordnungsgemäße Zustand auf Grundlage der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen geprüft und gegebenenfalls durch die e-Check Prüfplakette bestätigt. Der Zustand aller überprüften Anlagen wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert und zu behebende Mängel aufgezeichnet.
Was wird beim e-Check geprüft?
Alle elektrischen Installaionen, vom Sicherungskasten bis zur Steckdose.
In Verbindung mit dem E-Check können auch Haushaltsgeräte und Maschinen und mit einer DGUV 3-Messung geprüft werden.
Warum sollten Sie einen e-Check machen lassen?
Nichts und niemand wird jünger, auch nicht Ihre elektrische Anlage. Alterung und Verschleiß sind oft Ursache für unnötige Kosten in erheblicher Höhe die durch den e-Check vermieden werden können.
Wie hoch sind die Kosten für den e-Check?
Die Kosten sind abhängig von der Menge Ihrer zu prüfenden Einrichtungen.
Darüber hinaus können Sie sich über Sicherheitssysteme, Komfort und Energiesparmaßnahmen beraten lassen.
Fragen Sie dazu unsere Fachleute aus den Bereichen öffentliche Auftraggeber, Wohnungsgesellschaften, Privatkunden, Großprojekte und Blitzschutz.
Wird der e-Check vor Gericht anerkannt?
Seit dem 1. Oktober 1997 sind auch Wohnungen und andere privat genutzte Gebäude von der Prüfpflicht nicht mehr ausgeschlossen. Zwar besteht mit dieser Novellierung für Privatkunden keine
ausdrückliche Rechtspflicht, bei Schadenfällen verweisen Gerichte aber auf Richtlinien, wie z.B. die VDE-Norm. Damit erlangt der e-Check nicht nur für den Mieter, sondern auch für Hausverwaltungen,
Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungseigentümern und alle anderen Betriebe eine besondere Bedeutung.
Da er die Einhaltung der geltenden technischen Vorschriften schwarz auf weiß nachweist, schützt er vor unliebsamen Überraschungen. Im Ernstfall können so beispielsweise etwaige Schadenersatzansprüche abgewiesen werden.
Was passiert wenn ein Schaden durch Elektroanlagen eintritt?
In solchen Fällen steht die Frage nach dem Zustand Ihrer Elektroanlagen im Vodergrund. Mit dem angefertigten Protokoll des e-Checks und dem Nachweis, dass eventuell darin aufgezeigte Mängel
fachgerecht behoben wurden sind Sie auf der sicheren Seite.
Immer mehr Versicherungen erkennen den e-Check an und eventuelle Schadenersatzvorderungen können abgewiesen werden.
Wie oft muss ich den e-Check machen lassen?
Für ortsfeste Anlagen bietet sich ein 4-Jahres-Rhythmus an. Für besonders beanspruchte Geräte und Maschinen vor allem im gewerblichen Bereich gibt es gesonderte Regelungen. Die Prüffristen erfahren
Sie von unseren Projektleitern der Bereiche öffentliche Auftraggeber, Wohnungsgesellschaften,
Privatkunden, Blitzschutz und Großprojekte,